Sperrungen im ÖPNV: eine kleine Webanwendung statt Aushang und Rundmail
Eine Webanwendung für Sperrungen und Haltestellenverlegungen im ÖPNV zum Ausprobieren. Wie sie aufgebaut ist und wie ich Datenschutz, Mitbestimmung und Barrierefreiheit dabei einhalte.

Wird in einem Verkehrsbetrieb eine Haltestelle verlegt oder eine Straße gesperrt, hängt oft ein Zettel am Aushang, und eine Rundmail geht an alle. Wer morgen Linie 5 fährt, sucht sich die passende Information selbst zusammen. Für genau diesen Ablauf habe ich eine kleine Webanwendung gebaut, die Sie als Demo selbst ausprobieren können.
Was die Anwendung macht
Die Dienstleitung legt eine Meldung mit wenigen Angaben an: Art der Meldung, betroffene Haltestelle und Linien, Beginn und Ende, ein Freitext und bei Bedarf ein PDF. Datum und Uhrzeit stehen immer im deutschen Format.
Der Fahrdienst wählt Linie und Datum und sieht alles, was an diesem Tag gilt, sortiert nach Zeit. Die Ansicht ist für das Smartphone gebaut. Die Demo läuft im Browser, eine Demo-App gibt es nicht. Für den Produktivbetrieb entwickle ich auf Wunsch gerne eine eigene App, nach den Wünschen und Vorgaben des Verkehrsbetriebs.

Warum das Streckennetz in der Anwendung steckt
Wird eine Haltestelle verlegt, an der mehrere Linien halten, darf keine davon in der Meldung fehlen. Deshalb kennt die Anwendung das Streckennetz. Sie wählen zuerst die Haltestelle und sehen danach nur die Linien, deren Route sie enthält. Alle sind vorausgewählt, nicht betroffene wählen Sie ab. Auch der Server prüft das noch einmal.
Das Netz lässt sich direkt bearbeiten: Haltestellen anlegen, Routen ergänzen und umsortieren. In der Demo arbeiten Sie dabei in einer eigenen Kopie, die nur Sie sehen und die nach 24 Stunden gelöscht wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen gehören zur Entwicklung
Verkehrsbetriebe und andere öffentliche Unternehmen achten zu Recht genau darauf, was eine Software mit Daten macht. Selbstverständlich halte ich die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, die für meine Tools gelten. Das beginnt nicht erst beim fertigen Produkt, sondern bei der Frage, welche Daten eine Anwendung überhaupt braucht. An diesem Beispiel sieht das so aus:
- Datenschutz (DSGVO, Art. 5, 25 und 32): Die Anwendung speichert nur, was sie braucht. Beendete Meldungen und ihre PDFs werden nach einer festen Frist automatisch gelöscht. Es gibt keine Tracker und keine eingebundenen Dienste Dritter, auch die Schriften liegen auf dem eigenen Server.
- Beschäftigtendaten und Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Personalvertretungsgesetze der Länder): Für die Mitbestimmung zählt, ob eine Software objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Deshalb wird hier nicht erfasst, wer was gelesen hat. Es gibt keinen Lese-Nachweis, keine Standortabfrage und kein Protokoll erfolgreicher Anmeldungen.
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Übernehme ich Betrieb oder Wartung, gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung dazu.
- Cookies (§ 25 Abs. 2 TDDDG): Die Anwendung setzt nur ein technisch nötiges Sitzungscookie und braucht deshalb keinen Cookie-Banner.
- Handy am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO): Die Ansicht für den Fahrdienst weist darauf hin, sie nur im Stand zu benutzen, und kommt mit wenigen Bedienschritten aus.
- IT-Sicherheit: PDFs liegen außerhalb des öffentlichen Webbereichs und sind nur nach der Anmeldung abrufbar. Dazu kommen Schutz vor gefälschten Anfragen, eine strenge Content Security Policy und Begrenzungen gegen automatisierte Zugriffe. Ob ein Betrieb unter NIS2 fällt, hängt von Sektor und Größe ab und gehört früh geklärt.
Lesbar und bedienbar nach anerkannten Standards
Software für öffentliche Stellen muss für alle nutzbar sein, auch im Intranet (§ 12a BGG, BITV 2.0, EN 301 549, dazu die Gesetze der Länder). Mein Maßstab sind die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Für dieses Tool heißt das:
- klare Sprache, sinnvolle Überschriften und beschriftete Formularfelder
- Textkontraste von mindestens 4,5:1 im hellen und im dunklen Design, im Browser nachgemessen
- große Bedienflächen für das Smartphone, Design wahlweise hell oder dunkel, etwa für Tageslicht oder Nachtfahrten
- Datum und Uhrzeit lassen sich tippen, der Kalender ist nur eine zusätzliche Hilfe
- die Formulare funktionieren auch ohne JavaScript
Einen formalen Nachweis der Barrierefreiheit liefert ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle. Den kann ein Betrieb bei Bedarf beauftragen, und ich begleite die Umsetzung der Ergebnisse.
Was der Betrieb selbst klären sollte
Software kann vieles richtig machen, ein paar Punkte bleiben aber Sache des Betriebs. Dazu gehören der Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), die Information der Beschäftigten (Art. 13 DSGVO) und die frühe Abstimmung mit Betriebs- oder Personalrat. Geklärt werden sollte auch, ob die Anwendung Aushänge ersetzt oder ergänzt und ob auf Dienstgeräten oder privaten Geräten gelesen wird. Bei all dem unterstütze ich Sie mit den technischen Angaben. Die rechtliche Einordnung für Ihren Betrieb treffen Ihr Datenschutzbeauftragter und Ihre Rechtsberatung, dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Gibt es die Anwendung für echte Verkehrsbetriebe?
Die Demo ist ein Praxisbeispiel mit erfundenen Daten. Für einen echten Betrieb passe ich sie an Ihre Abläufe an, zum Beispiel mit persönlichen Konten und auf Wunsch mit Anmeldung über Ihr bestehendes System (SSO).
Gibt es auch eine App für den Fahrdienst?
Die Demo läuft im Browser des Smartphones und lässt sich auf den Startbildschirm legen, eine Demo-App gibt es nicht. Für den Produktivbetrieb entwickle ich auf Wunsch gerne eine App, nach den Wünschen und Vorgaben des Verkehrsbetriebs.
Wird erfasst, wer eine Meldung gelesen hat?
Nein. Das ist Absicht, weil eine solche Funktion zur Überwachung geeignet wäre. Wünscht ein Betrieb eine Lesebestätigung, ist das eine eigene Funktion, die vorab mit der Interessenvertretung abgestimmt werden sollte.
Was passiert mit meinen Eingaben in der Demo?
Sie arbeiten in einer eigenen Kopie, die andere Besucher nicht sehen. Nach 24 Stunden wird sie automatisch gelöscht. Bitte tragen Sie trotzdem keine echten Daten ein.
Passt das zu Ihrem Ablauf?
Sperrungen betreffen nicht nur Verkehrsbetriebe. Für Gemeinden betreibe ich mit Baustellen.net eine eigene Anwendung, die Sperrungen an alle Beteiligten weitergibt.
Aushänge und Rundmails gibt es nicht nur im Nahverkehr. Überall dort, wo Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt die richtigen Leute erreichen müssen, lässt sich so ein Werkzeug bauen. Wann sich das lohnt, habe ich unter Individuelle Webanwendungen beschrieben. Oder Sie schreiben mir, was bei Ihnen hakt.